BSVV: Grüner Punkt liefert Argument gegen VerpackV-Novelle
Verpackungsmüll ist Streitobjekt
(openPR) - EUROPATICKER Umweltruf (Europaticker.de): Marktanteil der Selbstentsorger kann haushaltsnahe Sammlung nicht aus den Fugen bringen,
Inzwischen beziffert sogar die DSD GmbH den Marktanteil der Selbstentsorger so niedrig, dass nach Überzeugung des Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) nur eine Folgerung möglich ist: Die Selbstentsorgung kann die haushaltsnahe Getrenntsammlung der Verpackungsabfälle nicht aus den Fugen bringen. DSD Vertriebschef Michael Wiener hat auf dem Wiesbadener Verpackungsgipfel unlängst den mengenmäßigen Marktanteil der Selbstentsorgung für das Jahr 2006 auf 5,9 Prozent taxiert. Die Trittbrettfahrerei, also die Weigerung, die Pflichten nach der VerpackV entweder über Selbstentsorgerlösungen oder duale Systeme zu erfüllen, habe allerdings ein Ausmaß von über 30 Prozent angenommen. Dieser Anteil stellt eine Gefahr für die haushaltsnahe Sammlung dar und muss entschlossen eingedämmt werden.
Zu dem Erkenntnisgewinn des Marktführers gratuliert der BSVV, der diese Einschätzung schon lange öffentlich vertritt. Gleichwohl bleibt das DSD-Interessennetzwerk treibende Kraft eines Marktausschlusses der Selbstentsorgung. Ziel ist es, die Selbstentsorgung aus den Entsorgungsbereichen der dualen Systeme zu drängen, damit Preisvergleiche und preisregulierender Wettbewerb zwischen Selbstentsorgern und dualen Systemen unmöglich werden. In einem Oligopol dualer Systeme könnte dann wieder zu Lasten der Verbraucher und der verpflichteten Wirtschaft an der Preisschraube nach oben gedreht werden. Die betroffene Wirtschaft hätte bei einem Anschluss- und Benutzungszwang für duale Systeme auch keine Wahlmöglichkeit mehr, wie sie ihre Pflichten nach der VerpackV erfüllt.
Die innerhalb von Selbstentsorgergemeinschaften praktizierte gemeinschaftliche Pflichtenerfüllung, die auch innerhalb dualer Systeme stattfindet, wird vom DSD-Interessennetzwerk als unzulässig diffamiert. Doch die jahrelange Vollzugspraxis der Umweltbehörden sowie eine erst im Januar 2006 in Kraft getretene klarstellende Änderung der VerpackV entlarven die Position dieses Netzwerkes als Irreführung. Der Bundesgerichtshof hält die gemeinschaftliche Pflichtenerfüllung im Rahmen einer Selbstentsorgergemeinschaft mit dem Wettbewerbsrecht für vereinbar. Ansonsten, so das eingängige Argument des BGH in einem Urteil vom 29.06.2006, „wären die Selbstentsorgergemeinschaften dem dualen System deutlich unterlegen, das die Verwertungsquote nur für die gesamte Menge der gesammelten Verpackungen erfüllen muss“ (Az. I ZR 171/03).
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